Erst zu sprechen, erspart Streit
Vor der Ehe: Wer übernimmt welche Kosten? Spätestens bei der Hochzeit sollte diese Frage geklärt sein. Genau wie die Frage, wer später mit den Kindern zu Hause bleibt. Hier empfiehlt es sich, über Einkommens- bzw. Rentenausgleich zu sprechen.
Die Konten: Klassisch wäre das gemeinsame Konto. Eine weitere Möglichkeit: zwei eigene und ein gemeinsames Konto. Das bewahrt eine gewisse Eigenständigkeit.
Die Steuern: Wenn der eine mehr als 40% mehr verdient als der andere, lohnt sich ein Ehegattensplittung. Dabei wählt derjenige mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse lll, die deutlich günstiger ausfällt, der andere die Klasse V. Das Familieneinkommen erhöht sich so insgesamt. Partner mir dem gleichen Einkommen wählen hingegen Klasse lV.
Versicherungen: Nach der Hochzeit sollten Sie sich Ihre Versicherungen einmal genauer ansehen. In vielen Fällen müssen die Verträge umgeschrieben werden.
Kredite: Eine gute Nachricht: Sie heiraten den Kredit, der vor der Ehe aufgenommen wurde, nicht automatisch mit. Wenn Sie gemeinsam eine Immobilie kaufen, sollten immer beide Namen ins Grundbuch eingetragen werden – denn nur so sind beide offizielle Eigentümer – es sei denn, das Grundstück gehörte vor dem Bau schon einem der Partner.
Die Konten: Klassisch wäre das gemeinsame Konto. Eine weitere Möglichkeit: zwei eigene und ein gemeinsames Konto. Das bewahrt eine gewisse Eigenständigkeit.
Die Steuern: Wenn der eine mehr als 40% mehr verdient als der andere, lohnt sich ein Ehegattensplittung. Dabei wählt derjenige mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse lll, die deutlich günstiger ausfällt, der andere die Klasse V. Das Familieneinkommen erhöht sich so insgesamt. Partner mir dem gleichen Einkommen wählen hingegen Klasse lV.
Versicherungen: Nach der Hochzeit sollten Sie sich Ihre Versicherungen einmal genauer ansehen. In vielen Fällen müssen die Verträge umgeschrieben werden.
Kredite: Eine gute Nachricht: Sie heiraten den Kredit, der vor der Ehe aufgenommen wurde, nicht automatisch mit. Wenn Sie gemeinsam eine Immobilie kaufen, sollten immer beide Namen ins Grundbuch eingetragen werden – denn nur so sind beide offizielle Eigentümer – es sei denn, das Grundstück gehörte vor dem Bau schon einem der Partner.
Foto: sam-dan-truong unsplash