Das finanzielle Risiko einer plötzlichen Absage mit speziellen Policen absichern
Bis zu 400.000 Paare geben sich jährlich in Deutschland das Jawort. Die meisten von ihnen wenden viel Mühe, Zeit und Geld auf, um dem schönsten Tag im Leben den gebührenden Rahmen zu verleihen. Schon Monate vorher wählen sie die passende Location für die Hochzeitsfeier aus, buchen das Catering und den DJ. Bis der Hochzeitsdress perfekt ist, braucht es ebenfalls mehrere Anproben. Das alles hat seinen Preis: Laut einer Statista-Umfrage unter Brautpaaren aus dem Jahr 2023 plant rund die Hälfte der angehenden Eheleute dafür bis zu 15.000 Euro ein, jede dritte Hochzeit kostet sogar bis zu 25.000 Euro. Zu ärgerlich – nicht nur wegen des Geldes – ist es daher, wenn eine Heirat kurzfristig ins Wasser fällt.
Finanzielle Risiken bei einer Absage
Was tun, wenn der Bräutigam wenige Tage vor dem großen Tag einen Unfall erleidet, wenn plötzlich ein enger Angehöriger erkrankt – oder wenn es sich die Braut doch einmal anders überlegen sollte? Falls eine Hochzeitsfeier kurzfristig abgesagt werden muss, bleibt das Paar in der Regel auf einem Großteil der Kosten sitzen. Liebe lässt sich naturgemäß nicht versichern, eine Panne bei der Eheschließung hingegen schon. Dazu decken spezielle Hochzeitspolicen etwa der Waldenburger Versicherung verschiedene Absagegründe ab. Ohne Selbstbeteiligung übernimmt die Versicherung den finanziellen Verlust – und macht es so für die Brautleute etwa bei einer Erkrankung möglich, ihr Fest zu einem späteren Termin nachzuholen. Ein Tipp: Auch wenn die standesamtliche Trauung bereits stattgefunden hat, ist es möglich, lediglich die Feierlichkeiten anlässlich der religiösen oder freien Trauung abzusichern. Dafür sollte die Versicherung spätestens drei Monate vor dem Tag abgeschlossen sein. Unter www.waldenburger.com/heiraten etwa finden sich weitere Details dazu sowie ein Onlinerechner für die eigene Planung.
Gut versichert in die Ehe starten
Eine Hochzeitsversicherung springt aber nicht nur ein, wenn ein Krankheitsfall dazwischenkommt oder wenn Braut oder Bräutigam vor dem Standesbeamten doch „Nein“ sagt. Finanzielle Schäden sind ebenfalls abgedeckt, beispielsweise falls ein Trauzeuge die Ringe verlegt oder das Brautkleid durch ein Missgeschick Schaden nimmt. Darüber hinaus sind auch Stornokosten oder eventuelle Mehrausgaben versichert, wenn zum Beispiel der Cateringlieferant ausfällt oder der Vermieter des Festsaals zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet. Der Versicherungsschutz gilt für den Polterabend ebenso wie für die standesamtliche und die religiöse oder freie Feier.
Foto: djd-k/Waldenburger Versicherung/Getty Images/Yuri Arcurs